Praxiskonditionen

Die Behandlungen werden in unserer Praxis nach dem Tarifsystem der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) berechnet. Diese hat den Zahnarzttarif (Dentotar) mit den eidg. Sozialversicherungen, Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ( UV/MV/IV ) per 01.01.2018 neu festgelegt: Infoblatt Patienten-Information (File Size:442Kb). Dabei wird den zahnärztlichen Leistungen (über 500) eine bestimmte Zahl an Taxpunkten zugeordnet. Bei den Leistungen und Taxpunkten besteht bei den Privatpatienten eine von der SSO bestimmte Bandbreite, innerhalb welcher der Zahnarzt je nach Dauer, Schwierigkeit und Risiko der Behandlung abrechnet. Auch die individuelle Ausbildung des Zahnarztes, der Praxisstandort und spezielle Dienstleistungen beeinflussen die Wahl dieser Parameter. Die Anzahl der gewählten Taxpunkte multipliziert mit dem Taxpunktwert ergeben die Behandlungskosten. Auch der Taxpunktwert kann bei Privatpatienten für die jeweilige Praxis individuell nach oben genannten Kriterien festgelegt werden. Bei Rechnungen, welche über Versicherungen oder andere Sozialpartner abgerechnet werden, ist die Anzahl Taxpunkte und der Taxpunktwert fix definiert. Die Kosten für zahntechnische Arbeiten werden gemäss der von uns geprüften Rechnung des Zahntechnikers verrechnet. Eine Kopie der Laborrechnung wird auf Verlangen der Gesamtrechnung beigelegt. Der vollständige Zahnarzttarif kann bei der Zentralstelle für Medizinaltarif UVG der SUVA in Luzern oder via Internet (www.sso.ch) bezogen werden.

Unsere aktuellen Taxpunktwerte:

  • UV/MV/IV           CHF 1.00
  • Zahnärzte           CHF 1.20
  • Dentalhygienikerin/Prophylaxeassistentin           CHF 1.10
  • Jugendliche        CHF 1.10
  • Individuelle Vereinbarung nach Absprache

Für die von uns vorgeschlagene Behandlung erhalten sie eine mündliche und bei Beträgen ab Fr. 1'500.- (oder immer auf Ihren Wunsch) kostenlos eine detaillierte schriftliche Kostenschätzung. Darauf können Sie ersehen, welche Leistungen zu welchen Konditionen erbracht werden sollen. Gerne erklären wir Ihnen die einzelnen Positionen oder Fachausdrücke bei der Besprechung der Behandlungsplanung. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie darauf, dass Sie den Behandlungsvorschlag verstanden haben und über die Kosten, mögliche Risiken der Behandlung und über weitere Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt wurden.

 

Bei Abrechnung über Versicherungen, Sozialamt oder andere Garanten (Ergänzungsleistungen der AHV/IV) werden wir direkt mit den entsprechenden Institutionen oder den Sie betreuenden Personen in Kontakt treten und eine Kostengutsprache beantragen.


Je nach Art und Umfang der Behandlung kann eine Vorauszahlung erforderlich sein (z. B. Zahntechnik, Materialkosten).


Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine detaillierte Abrechnung. Wir bitten Sie, die Rechnung innert 30 Tagen rein netto mit beiliegendem Einzahlungsschein fristgerecht zu bezahlen. Wenn Sie Fragen zur Rechnung haben oder andere Zahlungsmodalitäten wünschen, bitten wir Sie, uns dies sofort mitzuteilen.


Raten- und/oder Teilzahlungen sind nach Absprache möglich. Falls Sie dies wünschen, bitten wir Sie, uns dies schon vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.


Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns frühzeitig, jedoch spätestens 24h vorher zu informieren (Tel., Fax, E-Mail), ansonsten müssen wir Ihnen den versäumten Termin in der Regel in Rechnung stellen. Wir bitten um Verständnis.

Kontakt
Share by: